Aus für Brennholz

Aiwanger spricht von klimapolitischem Irrsinn

Heute beschloss die Bundesregierung ihren Entwurf für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Vorgesehen ist, dass Biomasseheizungen im Neubau nicht zur Erfüllung des 65 Prozent-Ziels zulässig sind. Für den Heizungstausch im Bestand, soll bei Biomasseheizungen künftig eine Kombinationspflicht mit Solar oder Photovoltaik und zudem eine Pflicht für staubmindernde Maßnahmen gelten.

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass ab Januar 2024 neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Bioenergie stellt heute circa 84 Prozent der erneuerbaren Wärme bereit. Damit spielt sie eine wichtige Rolle in der Wärmeerzeugung. Die Bundesregierung will nun aber Biomasse, also beispielsweise Holz, als Energieträger aufs Abstellgleis schieben. Das sorgt für Unverständnis bei vielen Betroffenen.

Mit Verboten für Biomasse ist die Wärmewende nicht zu stemmen

„Wir begrüßen das Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Tausch bestehender und beim Einbau neuer Heizungen. Aber Eigentümern darf nicht per se verboten werden, in Neubauten mit Biomasse zu heizen“, so kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie die heutigen Beschlüsse der Ampelkoalition. Erforderlich seien alle erneuerbaren Energien, um die Wärmewende zu stemmen. Ein willkürlicher Ausschluss der Bioenergie wäre nicht sinnvoll.

Gerade in Quartierskonzepten zur gemeinsamen Versorgung von Neu- und Bestandsbauten macht ein solches Verbot keinen Sinn. Ein neu gebautes Wohnhaus, das sich in unmittelbarer Nähe zu einem mit Biomasse betriebenen Gebäudenetz befindet, sollte an das Netz angeschlossen werden dürfen, anstatt zwingend ein eigenes Wärmesystem zu installieren.

Weiterhin dürften Eigentümer nicht verpflichtet werden, beim Einbau einer Holzheizung oder beim Anschluss an ein mit Holz beheiztes Gebäudenetz eine Solaranlage zu installieren. Dies würde die volks- und betriebswirtschaftliche Effizienz, die soziale Verträglichkeit sowie die Akzeptanz der 65-Prozent-Anforderung konterkarieren und kann damit einen Heizungstausch hinauszögern und den Ausbau Erneuerbarer Wärme verlangsamen.

Wahlfreiheit der Wärmewende gekippt

Ähnlich äußert sich der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband. Er sieht die Wahlfreiheit bei der Wärmewende gekippt. „Die Kombinationspflichten im Bestand drohen die Eigentümer durch zusätzliche Kosten unnötig zu belasten und bremsen den Ausbau der erneuerbaren Wärme weiter aus“, kritisiert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. Gerade bei älteren Gebäuden ist der Sanierungsstau groß. Der Einsatz von Biomasseheizungen bleibe hier oftmals die einzig praktikable, bezahlbare wie auch sinnvolle Lösung. Gleichzeitig werde ein kategorischer Ausschluss von Biomasseheizungen, und damit auch hocheffizienter und emissionsarmer Pelletheizungen, der Heterogenität möglicher Gebäudekonstellationen im Neubau nicht gerecht.

Zukunftsfähigen Wärmekonzepten werde eine Absage erteilt. So bleibe die nachhaltige Holzenergie auch für die zentrale Versorgung von Gebäudenetzen als Erfüllungsoption ausgeschlossen.

Möbus betont, dass es noch ein langer Weg bis zu 50 Prozent erneuerbarer Wärme im Jahr 2030 sei. Aktuell liegt ihr Anteil bei gerade einmal 16,5 Prozent. Um das Ziel schnellstmöglich zu erreichen, sollten alle zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energieträger konsequent genutzt werden.

Aiwanger spricht von Wärmepumpengesetz

Der bayerische Wirtschaftsminister Huber Aiwanger tituliert das Gebäudeenergiegesetz mittlerweile als „Wärmepumpengesetz“. Seiner Ansicht nach ist es nicht durchdacht, basiert auf Fehleinschätzungen und Milchmädchenrechnungen: „Es setzt ideologisch einseitig auf Wärmepumpe, ignoriert die Chancen von Wasserstoff und diskriminiert Brennholz“, so seine Einschätzung. Viele würden sich den teuren Heizungstausch trotz der versprochenen Förderungen nicht leisten können.

Völlig verrückt sei der Beschluss, dass wohl nicht mal ein Waldbesitzer sein neues Wohnhaus mit einer Hackschnitzelheizung warmhalten darf. „Das heißt also, lieber Kohlestrom einsetzen und das Holz verfaulen lassen. Das ist auch ein klimapolitischer Irrsinn“, so Aiwanger.

 

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