Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen, „Holzwärme aus Kleinfeuerungsanlagen (KFA) mit Near Zero Emission“
Holzwärme aus Kleinfeuerungsanlagen mit Near Zero Emission
Veröffentlichungsdatum: 15.10.2024
Einreichungsfrist für Skizzen: 31.3.2025
Fördergrundlage: Förderprogramm "Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen"
Ihr Ansprechpartner bei der FNR: Paul Bergmann, p.bergmann(bei)fnr.de, Tel. +49 3843 6930-383
Die thermische Nutzung von holziger Biomasse wird im überarbeiteten Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sowie im Wärmeplanungsgesetz als Erfüllungsoption für den 65 %-Erneuerbare-Anteil angesehen. Vor diesem Hintergrund rückt auch die Frage nach Emissionsminderung aus der Verbrennung von Biomasse nochmals mehr in den Fokus. Da in Deutschland Millionen handbeschickter Feuerungsanlagen in den kommenden Jahren umgerüstet werden müssen, um die aktuellen und kommenden Anforderungen der 1. BImSchV im Sinne der Luftreinhaltung zu erfüllen, können technologische Nachrüstlösungen zur Emissionsminderung mehr an Bedeutung gewinnen.
Schadstoffemissionen von kleinen Biomassefeuerungen (KFA) mit Holzbrennstoffen sind, insbesondere im Winter, unter erschwerten Ableitbedingungen in dicht bewohnten Ortschaften, trotz immer weitergehenden Luftreinhalteplänen im Fokus der Kritik. Nachbarschaftsbeschwerden, Konflikte und drohende Verbote der Biobrennstoffnutzung stehen auf der Tagesordnung und stellen ein erhebliches Hemmnis der kleinteiligen nachhaltigen Holznutzung für Energiezwecke dar. Umweltbelastungen sind trotz strenger Auflagen zum Betrieb kleiner Holzfeuerungen insbesondere in Wohngebieten nicht auszuschließen.
Die Notwendigkeit eines Förderaufrufs für handbeschickte KFA mit Emissionen nahe der Nachweisgrenze liegen in dem Umstand begründet, dass eine über die 2. Stufe der 1. BImSchV hinausgehende Verschärfung der Grenzwerte als wahrscheinlich gilt und schon heute zahlreiche Anlagen trotz Erfüllung der Grenzwerte auf dem Prüfstand unter Realbedingungen teils zu Geruchsbelästigung und erheblichen Emissionen führen. Eine Einbeziehung der bisher nicht betroffenen Bestandsanlagen (Aufweichung des „Bestandsschutzes“) sowie weiterer Verbrennungsparameter wie Stickoxide und organische gasförmige Verbindungen (VOC) bis hin zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in die Luftreinhaltevorgaben werden u.a. von Umweltverbänden gefordert. Bei einer solchen Umsetzung würde eine noch deutlich höhere Anzahl an Öfen zur Nachrüstung oder ggf. Stilllegung gezwungen werden, verglichen mit der bereits zum 31.12.2024 betroffenen Anlagen, wenn die Übergangsfrist zur Nachrüstung gemäß 1. BImSchV endet.
Ziel des Förderaufrufes ist es, die bereits weit entwickelten Nachrüstlösungen wie Katalysatoren, Elektroabscheider oder elektronische Verbrennungsluftregelungen mindestens auf den Standard “Der Blaue Engel” (bspw. Feinstaub max. 15 mg/m³) weiter zu optimieren, und dabei Wirtschaftlichkeit sowie kompakte Bauformen zu fokussieren. Innovative Konzepte sollen in Langzeitversuchen unter Praxisbedingungen (“Feldtests”) ihre Wirksamkeit unter Beweis stellen. Die Nachweisgrenze (entspricht Zero Emission) für Feinstaub PM10 liegt bei 3 mg/m³, was als Zielmarke für extreme Feinstaub-Minimierung angesetzt werden soll und gegenüber dem aktuell geltenden Grenzwert der 1. BImSchV von 40 mg/m³ eine Minimierung um den Faktor 13 bedeuten würde.
Mit diesem Aufruf, der zeitlich begrenzt ist, soll das Themenfeld „Wärme aus Biomasse in künftigen Energiesystemen“ untersetzt und spezifiziert werden. Dabei sollen ausschließlich Projekte initiiert werden, die aktuelle und kommende Markterfordernisse angesichts weiter absinkenden Emissionsgrenzwerten im Blick haben und streng wirtschaftlich ausgerichtet sind. Vorhaben zur Grundlagenforschung ohne direkten Anwendungsbezug sind folglich nicht förderfähig.
Im Rahmen des Aufrufs werden keine Optimierungen von Brennraumgeometrien, Zonierungen oder Entwicklungen zur Integration von KFA in Gebäudebestand oder Neubau gefördert. Ebenfalls sind Optimierung der Brennstoffauswahl oder Verbesserung der Qualitätsparameter der Brennstoffe nicht Gegenstand der Förderung.
Projektvorschläge können bis zum 31.03.2025 bei der FNR eingereicht werden. Die Begutachtung und Bewertung erfolgt nach dem Einsendeschluss.
Details zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie weitere Informationen sind über den „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen“ sowie den Projektträger FNR (Bearbeiter: Paul Bergmann; E-Mail: p.bergmann(bei)fnr.de) erhältlich.













































































