Was wird gefördert?
Förderbausteine für die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen und die Etablierung weiterer Beispielregionen
Gegenstand der Förderung sind vier Bausteine, in denen die Weiterentwicklung, Hochskalierung und Erprobung biobasierter Produkte und Verfahren (A), die Planung (B), der Bau von Demonstrationsanlagen (C) und Innovationscluster zur Transformation bestehender Industrieregionen zu Regionen der industriellen Bioökonomie (D) unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich in den einzelnen Förderbausteinen an die folgenden Zielgruppen:
Der Baustein A adressiert Start-ups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken.
Die Bausteine B und C richten sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Die Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen im Konsortium Anträge einreichen.
Der Baustein D richtet sich an Verbünde entlang regionaler industrieller Wertschöpfungsketten oder -netze bestehend in erster Linie aus Industrieunternehmen, die bestrebt sind, skalierte biobasierte Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren. Großunternehmen werden insbesondere im Verbund mit KMU gefördert. Zudem richtet sich der Baustein an Managementeinrichtungen (z. B. Innovationsagenturen, Technologiezentren, Verbände, Vereine, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Kammern und Einrichtungen der regionalen Wirtschaftsförderung), die die Innovationscluster organisieren. Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen Anträge einreichen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung nach der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)“ oder nach der „De-minimis Verordnung“. In der Regel ist eine Laufzeit von bis zu drei Jahren vorgesehen.
Fristen für Skizzeneinreichung
Folgende Fristen gelten für die Einreichung von Projektskizzen in den jeweiligen Bausteinen:
- Bausteine A, B, D: jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres
- Baustein C: jeweils zum 15. Oktober eines Kalenderjahres (erstmalig 2025)
Weitere Informationen auf der Website des BMWK













































































